

Das Wanderheim des
Westerwald-Vereins Aßlar ist ein Selbstversorgerhaus.
Ein Aufenthaltsraum für max. 60
Personen, eine voll ausgestattete Küche mit
Geschirrspüler, Kühlschrank,
Geschirr, Kohle- und Elektroherd ermöglichen
einen angenehmen Aufenthalt

Das Wanderheim wird über eine
Zentralheizung mit Festbrennstoff Kessel beheizt.
Ein Überdachter Grill, sowie eine
Sonnenterrasse sind vorhanden.

Toiletten mit Waschgelegenheiten
und eine Dusche stehen zur Verfügung.
Die 14 Betten befinden sich in zwei
Vierbett- und einem Sechsbettzimmer.

Das 3000qm große Grundstück liegt
eingezäunt absolut ruhig am Waldrand.
Hausordnung des Wanderheims
Hausordnung
Das Wanderheim steht bevorzugt allen Wanderern (Erwachsenen
und Jugendlichen) zur Verfügung,
die Mitglied eines Zweigvereins des
"Verbandes Deutscher Gebirgs- und Wandervereine" sind.
Reservierungen für das Wanderheim nimmt der Heimwart entgegen; das
Wanderheim kann
nur von Erwachsenen angemietet werden. Bei Veranstaltungen im
Gebäude sind maximal 60 Personen erlaubt.
Die Schlüssel für das Wanderheim werden beim Heimwart
entliehen und sind dort wieder abzugeben.
Die Gebühren für die Benutzung des Wanderheimes und
für Übernachtungen sind in der Gebührenordnung festgelegt.
Jugendliche unter
14 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Wanderheim.
Zur Beachtung:
- Benutztes
Geschirr ist zu spülen und wieder einzuräumen. Vor dem Anfeuern ist die
Asche zu entleeren;
die Holzvorräte
in der Küche sind wieder aufzufüllen.
- Alle
Räume sind besenrein zu
übergeben. Der Abfall ist vom Mieter zu entsorgen.
- Die
Edelstahlabdeckung des Grills ist nach Gebrauch gründlich zu
reinigen.
- Die
Schlafräume sind nicht zum Spielen, sondern nur zum Übernachten da;
bitte nur mit Haus- oder leichten Schuhen betreten. Die Betten dürfen nur
mit vereinseigener
Bettwäsche und Schlafdecken benutzt werden.
Beim Verlassen des Heimes ist zu prüfen:
- Ist
der Hauptschalter der Stromversorgung abgeschaltet?
- Sind
alle Wasserhähne zugedreht?
- Wurde
aus der Spülmaschine das Wasser abgelassen?
- Sind
die Türen und Fenster geschlossen und gesichert?
Schadenersatz und Haftung:
- Der
Mieter sollte sich in Gegenwart des Heimwarts von dem ordnungsgemäßen
Zustand
des Hauses und des Inventars überzeugen.
- Alle
Einrichtungen und Außenanlagen des Wanderheimes sind schonend zu
behandeln.
Alle Schäden sind sofort an den Heimwart zu melden.
Entstandene Schäden an Einrichtungsgegenständen,
Elektrogeräten oder
sonstigem Inventar werden dem Mieter in Rechnung gestellt; Eltern oder
Aufsichtspersonen
haften für Schäden, die durch Jugendliche entstehen.
- Die
Benutzung des Wanderheims erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personenschäden sowie
das Abhandenkommen
oder die Beschädigung persönlichen Eigentums von Mietern übernimmt der Verein keine
Haftung.
- Wir
weisen darauf hin, dass auf Grund der Lärmschutzverordnung des
Landes Hessen mit Beginn der Nachtzeit (ab 22:00 Uhr) Tonwiedergabegeräte
aller Art, Megaphone, Musikinstrumente usw. nur in solcher Lautstärke
betrieben werden dürfen, dass unbeteiligte Dritte nicht mehr als nach den
Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. Falls Anwohner sich
beschweren, haftet der Mieter für alle Klagen und daraus resultierende
Konsequenzen.
Heimwart: Reiner
Pingel
Kantstraße 22
35614 Aßlar
Tel. 06441-981 956
Email:
Fam-Pingel@t-online.de
So finden
Sie das Wanderheim des Westerwald-Vereins
Sie kommen aus Richtung:
Wetzlar, auf der
B277
Herborn,
auf der B277
Von der
Autobahn, A45
Von der
Schnellstraße, B49