
Das Wanderheim des Westerwald-Vereins Aßlar ist ein Selbstversorgerhaus.
Ein Aufenthaltsraum für max. 60 Personen, eine voll ausgestattete Küche mit
Geschirrspüler, Kühlschrank, Geschirr, Kohle- und Elektroherd ermöglichen
einen angenehmen Aufenthalt
Das Wanderheim wird über eine Zentralheizung mit Festbrennstoff Kessel beheizt.
Ein Überdachter Grill, sowie eine Sonnenterrasse sind vorhanden.
Toiletten mit Waschgelegenheiten und eine Dusche stehen zur Verfügung.
Die 14 Betten befinden sich in zwei Vierbett- und einem Sechsbettzimmer.
Das 3000qm große Grundstück liegt
eingezäunt absolut ruhig am Waldrand.
Hausordnung des Wanderheims
Das Wanderheim steht bevorzugt allen Wanderern (Erwachsenen und Jugendlichen) zur Verfügung, die
Mitglied eines Zweigvereins des "Verbandes Deutscher Gebirgs- und Wandervereine" sind.
Reservierungen für das Wanderheim nimmt der Heimwart entgegen; das Wanderheim kann nur von
Erwachsenen angemietet werden. Bei Veranstaltungen im Gebäude sind maximal 60 Personen erlaubt.
Die Schlüssel für das Wanderheim werden beim Heimwart entliehen und sind dort wieder abzugeben.
Die Gebühren für die Benutzung des Wanderheimes und für Übernachtungen sind in der
Gebührenordnung festgelegt. Jugendliche unter 14 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt
zum Wanderheim.
Zur Beachtung:
· Benutztes Geschirr ist zu spülen und wieder einzuräumen. Vor dem Anfeuern ist die Asche zu
entleeren; die Holzvorräte in der Küche sind wieder aufzufüllen.
· Alle Räume sind besenrein zu übergeben. Der Abfall ist vom Mieter zu entsorgen.
· Die Edelstahlabdeckung des Grills ist nach Gebrauch gründlich zu reinigen.
· Die Schlafräume sind nicht zum Spielen, sondern nur zum Übernachten da; bitte nur mit Haus oder
leichten Schuhen betreten. Die Betten dürfen nur mit vereinseigener Bettwäsche und
Schlafdecken benutzt werden.
Beim Verlassen des Heimes ist zu prüfen:
· Ist der Hauptschalter der Stromversorgung abgeschaltet?
· Sind alle Wasserhähne zugedreht?
· Wurde aus der Spülmaschine das Wasser abgelassen?
· Sind die Türen und Fenster geschlossen und gesichert?
Schadenersatz und Haftung:
· Der Mieter sollte sich in Gegenwart des Heimwarts von dem ordnungsgemäßen Zustand des
Hauses und des Inventars überzeugen.
· Alle Einrichtungen und Außenanlagen des Wanderheimes sind schonend zu behandeln.
AlleSchäden sind sofort an den Heimwart zu melden
. Entstandene Schäden an Einrichtungsgegenständen,Elektrogeräten oder sonstigem Inventar werden dem Mieter in Rechnung gestellt;
Eltern oder Aufsichtspersonen haften für Schäden, die durch Jugendliche entstehen.
· Die Benutzung des Wanderheims erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personenschäden sowie das
Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlichen Eigentums von Mietern übernimmt der
Verein keine Haftung.
· Wir weisen darauf hin, dass auf Grund der Lärmschutzverordnung des Landes Hessen mit Beginn
der Nachtzeit (ab 22:00 Uhr) Tonwiedergabegeräte aller Art, Megaphone, Musikinstrumente usw.
nur in solcher Lautstärke betrieben werden dürfen, dass unbeteiligte Dritte nicht mehr als nach den
Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. Falls Anwohner sich beschweren, haftet der Mieter
für alle Klagen und daraus resultierende Konsequenzen.
Heimwart:
Heiko Wasmund
Lessingstr. 17
35614 Asslar
Tel. 06441 81848
e-Mail:Heiko.Wasmund@t-online.de